Montag, 10. März 2008

bemalen von üblichen reiseandenken ist ein freies gewerbe ...

... hier ein kurzer auszug aus der liste von freien gewerben:
Bemalen und Verzieren von vorgefertigten Wachs-, Holz- und Stoffwaren
Bemalen von Holzgegenständen, Drechsler- und Fassbinderartikeln
Bemalen von kunstgewerblichen Gegenständen aus Keramik, Holz, Seide
Bemalen von textilen Seidenstoffen in Seidenmaltechniken, Batiken von textilen Stoffen
weiters noch:
Flämmen von Holz
Flammstrahler
Flechter
Fleckerlteppicherzeuger

nur wenn ihr das wissen wollt, wir müssen es wissen ;-)

die komplette liste findet ihr >>hier<<.


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